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Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (EEGuEnWRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 10 Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Mai 2024 WindSeeG § 1, § 8a (neu), § 72a
Das Windenergie-auf-See-Gesetz vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 8 folgende Angabe zu § 8a eingefügt:
„§ 8a Erklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen". - 2.
- In § 1 Absatz 3 werden nach den Wörtern „der öffentlichen" die Wörter „Gesundheit und" eingefügt.
- 3.
- Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
„§ 8a Erklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
Die im Flächenentwicklungsplan 2023 für die deutsche Nordsee und Ostsee vom 20. Januar 2023* festgelegten Gebiete und Flächen in der Nordsee, für die bereits das Jahr der Ausschreibung festgelegt ist, sind, mit Ausnahme des Gebietes N-3, Beschleunigungsflächen im Sinne des Artikels 15c der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023) geändert worden ist. § 72a bleibt unberührt."
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- Zu beziehen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20395 Hamburg und unter www.bsh.de.
- 4.
- § 72a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2022 und 2023" durch die Angabe „2022, 2023 und 2024" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 und 3 wird jeweils die Angabe „2024" durch die Angabe „2025" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 EEGuEnWRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEGuEnWRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 44 BEG IV Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151 ) geändert worden ist, wird die Angabe „Nummer 7" durch die Angabe „Nummer ...
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