Das
Windenergieflächenbedarfsgesetz vom
20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Windenergieanlage" die Wörter „oder dazugehöriger Nebenanlagen im Sinne des § 3 Nummer 15a des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In den Sätzen 1 und 4 wird jeweils die Angabe „2024" durch die Angabe „2025" ersetzt.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Windenergiegebiete im Sinne von Absatz 1 sind abweichend von § 2 Nummer 1 Buchstabe b auch Eignungs- und Vorbehaltsgebiete in Raumordnungsplänen, wenn der Raumordnungsplan nach dem 1. Februar 2024 wirksam geworden ist."
abweichendes Inkrafttreten am 20.05.2024
- 2.
- Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
„§ 6a Erklärung bestehender Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land
- 1.
- wenn bei Ausweisung des Windenergiegebietes eine Umweltprüfung im Sinne des § 8 des Raumordnungsgesetzes oder des § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs und, soweit erforderlich, eine Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 7 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes oder § 1a Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt wurde und
- 2.
- soweit das Windenergiegebiet nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet, einem Nationalpark oder in der Kern- oder Pflegezone eines Biosphärenreservates liegt.
(2)
§ 6 bleibt unberührt."
Ende abweichendes Inkrafttreten
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 58
§ 9 BImSchG Vorbescheid (vom 28.02.2025) ... des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151 ) geändert worden ist, liegt, es sei denn, es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne des § ...
G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 58
Artikel 1 WindEAG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ... des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151 ) geändert worden ist, liegt, es sei denn, es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne des § ...