Artikel 11 - Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)

Artikel 11 Änderung des Identifikationsnummerngesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Mai 2024 IDNrG Anlage

Die Anlage des Identifikationsnummerngesetz vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591; 2023 I Nr. 230), das durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250; 2023 I Nr. 230) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 41 wird aufgehoben.

2.
Die Nummern 42 bis 51 werden die Nummern 41 bis 50.

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Zitierungen von Artikel 11 DÜV-AnpassG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 DÜV-AnpassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DÜV-AnpassG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 8f OZGÄndG Änderung des Identifikationsnummerngesetzes
... vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591; 2023 I Nr. 230), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 1 wird folgende ...


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