Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 -
1 BvR 2017/21 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
- 1.
- § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20. Juli 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 2780) ist mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
- 2.
- § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, fort. Bis zu einer Neuregelung sind durch Anträge von Anfechtungsberechtigten nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeleitete Verfahren auf deren Antrag hin auszusetzen.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.