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Schlussformel - Freiwilligen-Teilzeitgesetz (FDTzErwG k.a.Abk.)

G. v. 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170; Geltung ab 29.05.2024, abweichend siehe Artikel 5
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Lisa Paus