Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2024 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (LärmSchV EM-2024 k.a.Abk.)

V. v. 24.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 172
Geltung ab 01.06.2024 bis 31.07.2024; FNA: 2129-8-0-9 Umweltschutz

§ 3 Landesvorschriften



Abweichende Vorschriften der Länder gehen den vorstehenden Regelungen vor.



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