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Artikel 6
Mail bei Änderungen
Artikel 6 - EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz (EMBRVG
k.a.Abk.
)
G. v. 30.05.2024
BGBl. 2024 I Nr. 173
; Geltung ab 01.07.2024
5 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 3 Vorschriften zitiert
Artikel 5
←
→
Schlussformel
Artikel 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Artikel 5
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Inhaltsverzeichnis
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Schlussformel
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: https://www.buzer.de/gesetz/16455/a311006.htm
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