Artikel 1 - Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hunderteinundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth) (21. EDQD-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 174; Geltung ab 05.09.2024
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. September 2024 EDQD-IFR-PV

Die Hunderteinundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth) vom 29. Dezember 1995 (BAnz. 1996 S. 494), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Januar 2021 (BAnz AT 28.01.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis ab 2023)

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Zitierungen von Artikel 1 Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hunderteinundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 21. EDQD-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 21. EDQD-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
Artikel 13 SektMindAnpV Änderung der Hunderteinundsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)
... und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth) vom 29. Dezember 1995 (BAnz. 1996 S. 494), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 174 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur ...


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