Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung (3. WIROST-LVÄndV-Ber k.a.Abk.)

B. v. 29.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 176; Geltung ab 01.06.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Juni 2024 3. WIROST-LVÄndV Artikel 1, WIROST-LV

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung vom 15. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 163) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b sind in § 2 Absatz 2 Nummer 3 die Klammern hinter den Buchstaben a, b und c jeweils durch einen Punkt zu ersetzen.

2.
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa ist in § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a das Wort „Sassnitz" hinter den Wörtern „der seewärtigen Versetzposition" in Anführungszeichen zu setzen.

3.
Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb muss wie folgt lauten:

„bb)
Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und die Wörter „nach Absatz 1 Nummer 2" werden durch die Wörter „nach Absatz 1 Nummer 3" ersetzt."

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Schlussformel



Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Im Auftrag Daniela Nissen



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