Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein (TfVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 29.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 177; Geltung ab 01.01.2024

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2024 TfVÄndV Artikel 1, TfV § 20

In Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein vom 30. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 345) sind die Wörter „Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 2 Satz 1" zu ersetzen.



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