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Zitierungen von § 59 TiefbauBAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 TiefbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TiefbauBAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 TiefbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik und zur Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik
... für Infrastrukturtechnik und zur Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik nach § 59 Absatz 2 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zum Tiefbaufacharbeiter und zur ... sowie das Ergebnis im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 59 - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § ...
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