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Zitierungen von § 72 TiefbauBAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 TiefbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TiefbauBAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 75 TiefbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Brunnenbauer und zur Brunnenbauerin
... die Prüfung im Falle der Berufsausbildung zum Brunnenbauer und zur Brunnenbauerin nach § 72 Absatz 2 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zum Tiefbaufacharbeiter und zur ... sowie das Ergebnis im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 72 - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § ...
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