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Zitierungen von § 73 TiefbauBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 TiefbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TiefbauBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 TiefbauBAusbV Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
... - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 73 - wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit ...
§ 75 TiefbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Brunnenbauer und zur Brunnenbauerin
... 72 - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 73 - jeweils die Anforderungen nach § 22 Absatz 2 ...
 
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