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Schlussformel - Berichtigung der Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichVBer k.a.Abk.)

B. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 180; Geltung ab 01.06.2024

Schlussformel



Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Im Auftrag Friedrich Stauter

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