Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183; Geltung ab 08.06.2024

Eingangsformel



Es verordnet auf Grund des § 37d Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 13 Buchstabe a und b und des § 37h Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2, 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen § 37d Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) und § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert und § 37h Absatz 2 durch das Gesetz vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) eingefügt worden ist, die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed