Die
Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote vom
29. Januar 2007 (BGBl. I S. 60), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4932) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 10 folgende Angabe zu § 11 eingefügt:
„§ 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote".
- 2.
- Folgender § 11 wird angefügt:
„§ 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die in § 37a Absatz 4 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genannten Prozentsätze für das Kalenderjahr 2024 und die nachfolgenden Kalenderjahre werden um jeweils 0,1 Prozentpunkte angehoben."