- 1.
- In Absatz 1 wird das Wort „Vertreters" durch das Wort „Vertreters," ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 wird das Wort „worden," durch die Wörter „worden und lehnt zumindest ein Elternteil den sich nach § 1617 Absatz 4 Satz 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Geburtsnamen des Kindes durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ab," ersetzt.
- 1.
- § 3 wird aufgehoben.
- 2.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 6 und 7 werden die Absätze 5 und 6.
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206