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Schlussformel - Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts (EheGebNamRÄndG k.a.Abk.)

Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann

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