§ 4 - Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 (RWBestV 2024)

§ 4 Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte



Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2024 18,15 Euro.



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