Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung (TabStVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 204; Geltung ab 01.07.2024
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 16 Absatz 2 Nummer 2 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juli 2024 TabStV § 31

§ 31 Absatz 4 Satz 4 der Tabaksteuerverordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3263), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner



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