Artikel 1 - Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (14. FerReiseVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Ferienreiseverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 26. Juni 2024 FerReiseV § 1

In § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 173) geändert worden ist, wird die Tabelle wie folgt geändert:

1.
Nach der laufenden Nummer 12 wird folgende laufende Nummer 13 eingefügt:

Lfd.
Nr.
AutobahnStreckenbeschreibung
„13A 67 von Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck".


2.
Die bisherigen laufenden Nummern 13 bis 19 werden die laufenden Nummern 14 bis 20.



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