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Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (MindStrAnpG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 127 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a wird nach der Angabe „§ 184b Absatz 1" die Angabe „Satz 2" gestrichen.
- 2.
- § 184b wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter „sechs Monaten" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter „drei Monaten" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 werden nach dem Wort „ist" die Wörter „in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 MindStrAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MindStrAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Artikel 2 VStRFG Änderung des Strafgesetzbuches
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 213 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
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