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Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (MindStrAnpG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches


Artikel 1 ändert mWv. 28. Juni 2024 StGB § 127, § 184b

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 127 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a wird nach der Angabe „§ 184b Absatz 1" die Angabe „Satz 2" gestrichen.

2.
§ 184b wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter „sechs Monaten" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter „drei Monaten" ersetzt.

c)
In Absatz 4 werden nach dem Wort „ist" die Wörter „in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie" eingefügt.

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