Hier klicken für Titel, Fundstelle, Änderungen etc.
Artikel 3a - Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVuaÄndV k.a.Abk.)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.