Die
Deponieverordnung vom
27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom
9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 22a Absatz 4 werden nach dem Wort „Rechtsverordnung" die Wörter „unverzüglich und, soweit erforderlich, vor der Erteilung, Erneuerung oder Aktualisierung einer Genehmigung" eingefügt.
- 2.
- In Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 20 wird die Angabe „Dezember 2016" durch die Angabe „Oktober 2020" ersetzt.