Artikel 6 - Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (KlImSchVG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes


Artikel 6 ändert mWv. 9. Juli 2024 LNGG § 5

In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24. Mai 2022 (BGBl. I S. 802), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 10 Absatz 3 Satz 4" durch die Wörter „§ 10 Absatz 3 Satz 8" ersetzt.



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