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Frühere Fassungen von § 35 EGAO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2022 | Artikel 27 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294 |
aktuell vorher | 29.12.2020 | Artikel 29 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096 |
aktuell | vor 29.12.2020 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1652/al257262.htm