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Frühere Fassungen von § 36 EGAO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.05.2022 (22.06.2022) | Artikel 6 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2022 BGBl. I S. 911 |
aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 6 ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2035 |
aktuell vorher | 19.02.2021 | Artikel 2 Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 vom 15.02.2021 BGBl. I S. 237 |
aktuell | vor 19.02.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1652/al266419.htm