Zuständige öffentliche Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits nach
§ 10 Onlinezugangsgesetz ist das Bundesverwaltungsamt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Juli 2024.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat
Nancy Faeser