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Artikel 2 - Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO) (1. BAZustAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232; Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 2

Artikel 2



Diese Anordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft. Die in den unter Artikel 1 Nummer 1, 3 bis 5 genannten Änderungen sowie die unter Nummer 9 hinsichtlich der dort unter Buchstabe b und c aufgeführten Änderungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.