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Artikel 4 - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (JusWeDigG k.a.Abk.)

Artikel 4 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zum 1. Januar 2036


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2036 EGStPO offen

§ 15 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JusWeDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 50 JusWeDigG Inkrafttreten
... die Artikel 9, 15, 18, 23, 26, 29, 32 und 47 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (4) Die Artikel 4 , 7, 10, 12, 16, 19, 21, 24, 27, 30, 33 und 48 treten am 1. Januar 2036 in Kraft. (5) ...