Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (JusWeDigG k.a.Abk.)

Artikel 6 Weitere Änderung des Strafvollzugsgesetzes zum 1. Januar 2026


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 StVollzG offen

§ 110a Absatz 1c des Strafvollzugsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JusWeDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 JusWeDigG Weitere Änderung des Strafvollzugsgesetzes zum 1. Januar 2036
... 110a Absatz 1b des Strafvollzugsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird ...
Artikel 50 JusWeDigG Inkrafttreten
... 1 Nummer 10 tritt am 17. Juli 2025 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 4, die Artikel 3, 6 und 8 Nummer 4, die Artikel 9, 15, 18, 23, 26, 29, 32 und 47 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. ...