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Artikel 7 - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (JusWeDigG k.a.Abk.)

Artikel 7 Weitere Änderung des Strafvollzugsgesetzes zum 1. Januar 2036


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2036 StVollzG offen

§ 110a Absatz 1b des Strafvollzugsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JusWeDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 50 JusWeDigG Inkrafttreten
... 9, 15, 18, 23, 26, 29, 32 und 47 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 7 , 10, 12, 16, 19, 21, 24, 27, 30, 33 und 48 treten am 1. Januar 2036 in Kraft. (5) Die ...