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Artikel 9 - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (JusWeDigG k.a.Abk.)

Artikel 9 Weitere Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum 1. Januar 2026


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 OWiG offen

§ 110a Absatz 1c des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JusWeDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 JusWeDigG Weitere Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum 1. Januar 2036
... 110a Absatz 1b des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, das zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird ...
Artikel 50 JusWeDigG Inkrafttreten
... am 17. Juli 2025 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 4, die Artikel 3, 6 und 8 Nummer 4, die Artikel 9 , 15, 18, 23, 26, 29, 32 und 47 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 7, ...