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Artikel 29 - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (JusWeDigG k.a.Abk.)

Artikel 29 Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum 1. Januar 2026


Artikel 29 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 VwGO offen

§ 177 der Verwaltungsgerichtsordnung, die zuletzt durch Artikel 28 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 29 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 JusWeDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JusWeDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 30 JusWeDigG Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum 1. Januar 2036
... 177 der Verwaltungsgerichtsordnung, die zuletzt durch Artikel 29 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird ...
Artikel 50 JusWeDigG Inkrafttreten
...  (3) Artikel 1 Nummer 4, die Artikel 3, 6 und 8 Nummer 4, die Artikel 9, 15, 18, 23, 26, 29 , 32 und 47 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 7, 10, 12, 16, 19, 21, ...