Artikel 3 - Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (ViKoAnwFG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Beratungshilfeformularverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 19. Juli 2024 BerHFV § 1

In § 1 Nummer 1 der Beratungshilfeformularverordnung vom 2. Januar 2014 (BGBl. I S. 2), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2368) geändert worden ist, werden die Wörter „mündlich stellt" durch die Wörter „vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt.



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