Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 5 - Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (ViKoAnwFG k.a.Abk.)

Artikel 5 Weitere Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2034 EGZPO offen

Die §§ 16 und 17 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ViKoAnwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViKoAnwFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 19 ViKoAnwFG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2034 in ...