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Artikel 5 - Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (ViKoAnwFG k.a.Abk.)
Artikel 5 Weitere Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Die §§ 16 und 17 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ViKoAnwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ViKoAnwFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 19 ViKoAnwFG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2034 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 3 JusStaStG Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 237 ) geändert worden ist, wird folgender § 37b eingefügt: „§ 37b ...
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