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Artikel 7 - Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (ViKoAnwFG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Vermögensverzeichnisverordnung


Artikel 7 ändert mWv. 19. Juli 2024 VermVV § 1, § 3, § 5

Die Vermögensverzeichnisverordnung vom 26. Juli 2012 (BGBl. I S. 1663) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 802f Absatz 6" durch die Angabe „§ 802f Absatz 8" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 802f Absatz 5 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 802f Absatz 7 Satz 2 und 3" ersetzt.

3.
In § 5 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 802f Absatz 6" durch die Angabe „§ 802f Absatz 8" ersetzt.