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Artikel 12 - Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (ViKoAnwFG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der Finanzgerichtsordnung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2024 FGO § 64, § 65, § 71, § 79, § 80, § 82, § 91a, § 104, § 128

Die Finanzgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 442, 2262; 2002 I S. 679), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 64 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

§ 129a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend."

2.
Dem § 65 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

§ 253 Absatz 3 Nummer 4 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend."

3.
Dem § 71 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

§ 277 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend."

4.
Dem § 79 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 128a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend;" angefügt.

5.
Nach § 80 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

§ 141 Absatz 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend."

6.
In § 82 wird die Angabe „§§ 358 bis 371" durch die Wörter „§ 284 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 358 bis 371" ersetzt.

7.
§ 91a wird aufgehoben.

8.
Dem § 104 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Der Vorsitzende kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten, an der Urteilsverkündung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen."

9.
In § 128 Absatz 2 werden die Wörter „Beschlüsse nach §§ 91a und 93a," gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 ViKoAnwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViKoAnwFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Artikel 6 LeitEntschEG Änderung der Finanzgerichtsordnung
... der Bekanntmachung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 442, 2262; 2002 I S. 679), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 237 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „anzuwenden" ein Semikolon und die ...