Artikel 14 - Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (ViKoAnwFG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen


Artikel 14 ändert mWv. 19. Juli 2024 FamGKG Anlage 1

Anlage 1 (Kostenverzeichnis) des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2015 wird aufgehoben.

2.
Nummer 2016 wird Nummer 2015.



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