Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/1416 der Kommission vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Cadmium in direkt auf LED-Halbleiterchips angebrachten Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung (ElektroStoffVBek k.a.Abk.)

B. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 241; Geltung ab 20.07.2024
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 20. Juli 2024 ElektroStoffV § 3

Die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/1416 der Kommission vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Cadmium in direkt auf LED-Halbleiterchips angebrachten Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung (ABl. L, 2024/1416, 21.5.2024) wird umgesetzt durch § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist.

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag Heike Schroeder-Behrendt



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