Artikel 6 - OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)

Artikel 6 Änderung der Gewerbeordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Juli 2024 GewO § 150e

In § 150e Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 3 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 3 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 OZGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 OZGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OZGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 36 BEG IV Änderung der Gewerbeordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...


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