Artikel 3 - Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Artikel 3 Änderung des Registermodernisierungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Juli 2024 RegMoG Artikel 16

Artikel 16 des Registermodernisierungsgesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591; 2023 I Nr. 230; 2023 I Nr. 293), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 BVaDiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BVaDiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVaDiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BVaDiG Inkrafttreten
... nach § 139b der Abgabenordnung nach dem geänderten Gesetz vorliegen. (3) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in ...


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