Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann den Wortlaut des
Berufsbildungsgesetzes in der vom 1. Januar 2025 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann den Wortlaut der
Handwerksordnung in der vom 1. Januar 2025 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.