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Artikel 7 - Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (LeVeHBG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes



Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 20 wird wie folgt gefasst:

„§ 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B

Die Ämter der Beamten und Soldaten und die Zuordnung der Ämter entsprechend ihrer Wertigkeit zu den Besoldungsgruppen sind in Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B geregelt. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV ausgewiesen."

2.
Anlage I wird wie folgt geändert:

a)
Der Vorbemerkung Nummer 1 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Personen, für die im Personenstandsregister weder die Geschlechtsangabe „weiblich" noch „männlich" eingetragen ist, können wählen, ob sie eine Amtsbezeichnung soweit möglich in männlicher oder weiblicher Form oder als Doppelbezeichnung führen. Jeder Amtsbezeichnung kann auf Wunsch der Klammerzusatz „(divers)" oder „(ohne Geschlechtsangabe)" hinzugefügt werden."

b)
Die Überschrift der Bundesbesoldungsordnung A wird wie folgt gefasst:

„Bundesbesoldungsordnung A Aufsteigende Gehälter".

c)
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 13" wird die Fußnote 9 wie folgt gefasst:

9
Mit der Befähigung für ein Lehramt."

d)
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 14" wird die Fußnote 8 wie folgt gefasst:

8
Mit der Befähigung für ein Lehramt."

e)
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 16" werden die Wörter „Botschaftsrat Erster Klasse" durch die Wörter „Botschaftsrat Erster Klasse7" ersetzt.

f)
Die Überschrift der Bundesbesoldungsordnung B wird wie folgt gefasst:

„Bundesbesoldungsordnung B Feste Gehälter".

g)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 1" wird wie folgt geändert:

aa)
Vor der Angabe „Direktor und Professor1" wird die Angabe „Direktor2" eingefügt.

bb)
Die Fußnote 1 wird durch die folgenden Fußnoten ersetzt:

1
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 4, B 5, B 6.

2
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8."

h)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 2" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Fußnoten 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

1
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.

2
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 3, B 4, B 5, B 6."

i)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Angabe „Botschafter1" wird die Angabe „Botschaftsrat Erster Klasse6" eingefügt.

bb)
Nach der Angabe „Ministerialrat" wird die Zeile „- als Mitglied des Bundesrechnungshofes -" durch die Zeile „- Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes -" ersetzt.

cc)
Die Fußnoten 3 und 4 werden wie folgt gefasst:

3
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.

4
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 4, B 5, B 6."

j)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 4" wird wie folgt geändert:

aa)
Nach der Angabe „Direktor1" wird die Angabe „Direktor und Professor5" eingefügt.

bb)
Nach der Angabe „Präsident3" wird die Angabe „Präsident und Professor6" eingefügt.

cc)
Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:

1
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 5, B 6, B 7, B 8."

dd)
Die folgenden Fußnoten 5 und 6 werden angefügt:

5
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 5, B 6.

6
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8."

k)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Fußnoten 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

2
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8.

3
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 6."

bb)
Die Fußnote 7 wird wie folgt gefasst:

7
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8."

l)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 6" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Fußnoten 3 und 4 werden wie folgt gefasst:

3
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 7, B 8.

4
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 5."

bb)
Die Fußnote 11 wird wie folgt gefasst:

11 Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8."

m)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 7" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:

1
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 8."

bb)
Die Fußnote 4 wird wie folgt gefasst:

4
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8."

n)
Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 8" wird wie folgt geändert:

aa)
Die Fußnote 1 wird wie folgt gefasst:

1
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7."

bb)
Die Fußnote 4 wird wie folgt gefasst:

4
Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7."

3.
Der Anlage II Vorbemerkung Nummer 3 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Personen, für die im Personenstandsregister weder die Geschlechtsangabe „weiblich" noch „männlich" eingetragen ist, können wählen, ob sie eine Amtsbezeichnung in männlicher oder weiblicher Form oder als Doppelbezeichnung führen. Jeder Amtsbezeichnung kann auf Wunsch der Klammerzusatz „(divers)" oder „(ohne Geschlechtsangabe)" hinzugefügt werden."

4.
Der Anlage III Vorbemerkung Nummer 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Personen, für die im Personenstandsregister weder die Geschlechtsangabe „weiblich" noch „männlich" eingetragen ist, können wählen, ob sie eine Amtsbezeichnung in männlicher oder weiblicher Form oder als Doppelbezeichnung führen. Jeder Amtsbezeichnung kann auf Wunsch der Klammerzusatz „(divers)" oder „(ohne Geschlechtsangabe)" hinzugefügt werden."