Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 10 - Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (LeVeHBG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 25. Juli 2024 in Kraft.

(2) Die Artikel 2 bis 4 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

(3) Artikel 6 tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft.

(4) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.