Nummer | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Gebühren/Auslagen in Euro |
„1 | Maßnahmen im Rahmen der Prüfung | |
1.1 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse N im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 68,00 |
1.2 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 73,50 |
1.3 | Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 81,00 |
1.4 | Durchführung einer Wiederholungsprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 42,50 |
1.4.1 | Die Gebühr erhöht sich für jeden wiederholten Prüfungsteil um | 5,50 |
1.5 | Durchführung einer Zusatzprüfung zum Erwerb einer Prüfungsbescheinigung für die Amateurfunkklasse E oder A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | |
1.5.1 | Zusatzprüfung Klasse N nach E | 48,00 |
1.5.2 | Zusatzprüfung Klasse N nach A | 57,00 |
1.5.3 | Zusatzprüfung Klasse E nach A | 50,50 |
1.6 | Durchführung einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV | 84,00 |
1.7 | Prüfen und Anerkennen einer Amateurfunk-Genehmigung anderer Verwaltungen oder einer nicht CEPT-konformen Prüfungsbescheinigung nach § 8 Absatz 2 AFuV | 31,50". |