Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und der EEMD-Zulassungsverordnung (3. EEMDVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 258; Geltung ab 01.09.2024

Artikel 1 Änderung der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. September 2024 GVV Anlage 2

Anlage 2 der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V1), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 329) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 258)



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