Die
Elbe-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9989), die zuletzt durch
Artikel 74 § 6 der Verordnung vom
2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die Revierfahrt."
- 2.
- In § 6 Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Lotsen" durch das Wort „Seelotsen" ersetzt.
- 3.
- Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.