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I. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBDGAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 269
Geltung ab 27.08.2024; FNA: 2031-4-44 Disziplinarrecht

I.



Die unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind:

1.
die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,

2.
die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,

3.
die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,

4.
die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskartellamtes,

5.
die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und

6.
die Präsidentin oder der Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.