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I. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBDGAnO k.a.Abk.)
I.
Die unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind:
- 1.
- die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
- 2.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
- 3.
- die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
- 4.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskartellamtes,
- 5.
- die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und
- 6.
- die Präsidentin oder der Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
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