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V. - Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBDGAnO k.a.Abk.)
V.
V. ändert mWv. 27. August 2024 BMWiBDGDAnO
Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 26. Juni 2009 (BGBl. I S. 2051) nicht mehr anzuwenden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16581/a316290.htm